Fördermittel für energetische Modernisierung
Viele neue Fördermöglichkeiten rund um die energetische Gebäude-Sanierung stehen derzeit zur Verfügung. Sei es die Nutzung eines Steuerbonus, der es Hausbesitzern ermöglicht, bis zu 40.000 Euro von der Steuerschuld abzuziehen oder die Möglichkeit, Zuschüsse oder Kredite in Anspruch zu nehmen. Im Folder wird zudem erläutert, welche Institute für welche Art der Förderung zuständig sind, welche Maßnahmen gefördert werden, aber auch, wann und wie welche Anträge zu stellen sind. Den Katalog zum Download finden Sie unten.
KfW, BAFA und BEG
So werden Zuschüsse für Einzelmaßnahmen der energetischen Gebäude-Sanierung beispielsweise durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben, während die KfW Kredite über die Hausbank sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus vergibt. Eine Übergangsregelung gibt es übrigens bei den Förderkrediten „Energieeffizient Sanieren (151, 152)“. Bis zum 30. Juni 2021 können diese noch bei der KfW beantragt werden, ab dem 01. Juli 2021 werden die neuen Förderkredite und Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abgewickelt.
Katalog zum Download: Fördermittel für energetische Modernisierung