Vorraussetzungen für den Steuerbonus
Bei Handwerkerleistungen, die nicht der energetischen Gebäudesanierung dienen, sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar. Das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr.
Wie funktioniert das?
Erfahren Sie, welche handwerklichen Leistungen als begünstigt gelten und Ihnen finanzielle Vorteile bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsprojekten bieten. Diese Leistungen beziehen sich auf Arbeiten, die für Ihren Haushalt in Deutschland, einem EU-Land oder einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums erbracht werden. Klicken Sie einfach unten auf den Link. Dieser leitet Sie dann zu dem Flyer des ZDH weiter.
zum Informationsflyer des ZDH