Steuerliche Förderung der energetischen Sanierung

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12.18.2019

Steuerliche Förderung der energetischen Sanierung

Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen ab 1. Januar 2020 beschlossen. Der ZVDH sieht damit eine langjährige Forderung des Handwerks endlich erfüllt. Wichtig ist es, die „zweite Säule“ der steuerlichen Förderung schnell umzusetzen. Mit dem vorgesehenen Steuerabzug von 20 Prozent der Kosten je Einzelabnahme und bis zu 40.000 Euro Steuerermäßigung pro Objekt ist das Programm ein wirklicher Anreiz für Eigentümer, notwendige energetische Sanierungen in naher Zukunft vorzunehmen. Dachdecker und Dachdeckerinnen tragen mit Dämm-Maßnahmen an Dächern und Fassade viel dazu bei, Energie einzusparen. Damit hilft das Dachdeckerhandwerk beim Erreichen der Klimaziele. Nun müssen allerdings Bund und Länder noch zügig abstimmen, damit Planungssicherheit für Betriebe und Hauseigentümer geschaffen wird.

Gutes Klima durch Dachdecker

Und nicht nur beim Dämmen unterstützen Dachdecker: Auch durch das Anlegen von begrünten Dächern sorgen sie für gutes Klima, reduzieren vor allem in Ballungsräumen die Belastung durch Stickoxid, Kohlenmonoxid und Feinstaub. Und, was viele nicht wissen: Durch Gründächer wird auch Energie eingespart. Außerdem fördern bepflanzte Dächer die biologische Vielfalt und tragen in den zunehmend heißen Sommern zur Abkühlung bei. Und nicht zuletzt hält ein Dach bei guter Bauweise gut und gerne 30 Jahre und länger, so punktet das Dachdeckerhandwerk auch beim Thema Nachhaltigkeit. Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zu Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ haben Gebäudeeigentümer die Freiheit, das Förderinstrument zu wählen, das für sie am besten geeignet ist. Wichtig: Die steuerliche Förderung gilt jedoch lediglich für Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum.

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als förderfähig eingestuft sind. Dazu zählen:

  • Wärmedämmung Wände, Dach, Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster oder Außentüren
  • Erneuerung von Heizungsanlagen
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Die Maßnahmen zu energetischen Gebäudesanierung gelten befristet vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029. Die geplante Laufzeit von 10 Jahren bildet eine verlässliche Basis auch für das Dachdeckerhandwerk, sich auf die voraussichtlich steigende Nachfrage nach energetischen Sanierungen einzustellen und entsprechende Kapazitäten aufbauen. Übrigens: Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jeweilige energetische Maßnahme von einem Fachunternehmen ausgeführt wurde!

(Quelle: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V., Fritz-Reuter-Straße 1, 50968 Köln, www.dachdecker.de )

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